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wenn Sie aufgrund eines Abschlusszeugnisses einer ausländischen Hochschule oder sonstigen ausländischen Einrichtung von der zuständigen Stelle die Genehmigung hierzu erhalten haben. [...] Die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ ist gesetzlich geschützt. Die Berufsbezeichnung „Ingenieurin" oder „Ingenieur" dürfen Sie nur führen, wenn Sie in Deutschland ein entsprechendes Studium[mehr]
Fahrgäste befördern, benötigen Sie eine zusätzliche Erlaubnis. Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft aber nur das Führers[mehr]
Sie haben einen ausländischen Führerschein und verlegen Ihren Wohnsitz längerfristig nach Deutschland? Sie wohnen wegen persönlicher und/oder beruflicher Bindungen an mindestens 185 Tagen im Jahr in D[mehr]
Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, DE oder D1, D1E ist Ihr Führerschein fünf Jahre gültig. Sie können ihn jeweils um fünf weitere Jahre verlängern lassen. Führerscheine zum Fahren von Lastkraftwagen d[mehr]
Erlaubnis für die Klassen B und BE (PKW). Sie dürfen nur in Begleitung einer namentlich benannten Person Auto fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie soll den Jugendlichen[mehr]
sich bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h verringert und unterbrochen wird, wenn die fahrende Person im Treten einhält oder die Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht wird. „E-Bikes“ sind zweirädrige [...] tor (einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln), die zunehmend vom Markt verschwinden. Die schnellen Elektrofahrräder „S-Pedelecs“ mit einer motorunterstützten Höchstgesc [...] tragen. Leichtkrafträder, die Geschwindigkeiten über 45 km/h erreichen, ohne dass eine fahrende Person in die Pedale tritt, benötigen ein amtliches Kennzeichen, Fahrende die Fahrerlaubnisklasse A 1. Hinweis:[mehr]
Erwerben Sie zu einer schon vorhandenen Fahrerlaubnis eine oder mehrere Führerscheinklassen, beispielsweise den Motorradführerschein, müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragen. Folgende [mehr]
Alte Führerscheine müssen Sie in einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein") umtauschen. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetausc[mehr]
Hat sich Ihr Name geändert, können Sie Ihren alten Führerschein umtauschen. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nicht. Behalten Sie Ihren alten Führerschein, müssen Sie sich bei Kontrollen durch Ihren P[mehr]