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Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Bebauungspläne/Flächennutzungsplan)
Die Entwürfe der Bauleitpläne sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung erfolgt über die Offenlage der Unterlagen im Rathaus Gundelfingen und der Veröffentlichung im Internet (Homepage der Gemeinde). Hier können Sie die Entwürfe der derzeit laufenden Bauleitplanverfahren einsehen.
Bebauungsplan „Dorfstraße“: Erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
laufende Bebauungs-/Flächennutzungsverfahren
derzeit liegen keine weitern öffentlichen Verfahren vor