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Für eine Auskunft aus dem nicht-öffentlichen Teil des Standortregisters müssen Sie einen Antrag stellen. Hinweis: Den öffentlichen Teil des Standortregisters können Sie ohne Antrag einsehen.[mehr]
unverzüglich mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens einer Ihrer angestellten Personen gekommen ist. Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und Todesfälle melden, wenn ein konkreter[mehr]
erfolgreich abgeschlossene sonstige medizinische Ausbildung, wie zum Beispiel zum medizinischen Fachangestellten, haben und beabsichtigen in der Strahlentherapie für die Anwendung am Menschen, in der Nukl[mehr]
1 der 42. BImSchV genannten Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen in Nutzwasser festgestellt wird. Die zuständige Behörde nimmt die Information entgegen und prüft die von Ihnen veranlassten[mehr]
Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides besteht, soll die zuständige Behörde einen Vorbescheid ausstellen. Soweit mit dem Vorbescheid einzelne Genehmigungsvoraussetzungen abschließend beurteilt wurden[mehr]
kann die Gemeinde im Einvernehmen mit der Denkmalschutzbehörde durch Satzung unter Denkmalschutz stellen. Möchten Sie diese verändern, brauchen Sie dafür auch eine Genehmigung.[mehr]
ergänzt die Pflichten der Lebensmittelunternehmer. Diese müssen unverzüglich die für Sie zuständigen Stellen über ergriffene Maßnahmen unterrichten, wenn Sie annehmen, dass die von Ihnen in Verkehr gebrachten[mehr]
Unterhaltsvorschuss endet spätestens, wenn das Kind achtzehn Jahre alt wird. Hinweis: Die auszahlende Stelle fordert die Unterhaltsvorschussleistungen von der unterhaltspflichtigen Person zurück.[mehr]
Unter Umständen müssen Sie auch eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Das ist dann der Fall, wenn Sie in Ihrem Unternehmen personenbezogene Daten für andere als persönliche[mehr]
endgültige Entscheidung zur Einbürgerung trifft die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde nach Antragstellung und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen. Den Zugang zum Quick-Check finden Sie unter "On[mehr]