Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein. Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Lebensalter. Hierdurch werden Sie so gestellt, als ob Sie bis zu diesem Lebensalter Beiträge entrichtet hätten. Beginnt Ihre Rente vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen[mehr]
beruflichen Gymnasiums oder wenn Sie von Klasse 9 nach 10 auf der Gemeinschaftsschule auf Niveau M oder E hätten versetzt werden können die vorstehenden Regelungen gelten auch, wenn Sie die entsprechenden Bildungsgänge[mehr]
bestimmten, gesetzlich festgelegten Lebensalter. Durch die Zurechnungszeit werden Sie so gestellt, als hätten Sie bis zu diesem Alter Beiträge entrichtet. Liegt Ihr Rentenbeginn vor der für Sie maßgeblichen[mehr]
von der Annahme der Erbschaft an die Verwaltung für die Gläubiger als Beauftragter zu führen gehabt hätten. Tipp: Wenn Sie ausschließen möchten, mit weiteren unerwarteten Forderungen konfrontiert zu werden[mehr]
Aufhebung der letztwilligen Verfügung einen erbrechtlichen Vorteil erhält, den er sonst nicht bekommen hätte. Wenn Sie eine letztwillige Verfügung anfechten wollen, durch die ein Erbe eingesetzt, ein gesetzlicher[mehr]
ht entfallen. Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin erhalten die Vergütung, welche sie bekommen hätten, wenn sie nicht arbeitsunfähig geworden wären. Überstunden werden in der Regel nicht zu berücksichtigt[mehr]
können die Ehegatten und Lebenspartner alle Regelungen treffen, die sie auch in einem Einzeltestament hätten treffen wollen. Allerdings können sie auch wechselbezügliche Verfügungen niederschreiben. Das ist[mehr]
anderen Schadorganismen zum Opfer gefallen. Diese kranken Bäume mussten schnell entfernt werden, sonst hätten sich noch mehr gesunde Bäume in der Nachbarschaft „angesteckt“. Das sind traurige Auswirkungen des[mehr]
Zum Nachweis Ihres Erbrechts brauchen Sie in der Regel einen Erbschein. Mit dem Erbschein ist amtlich beurkundet, wer Erbin oder Erbe der verstorbenen Person ist und welchen Umfang die Erbschaft hat. [mehr]