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anderen Schadorganismen zum Opfer gefallen. Diese kranken Bäume mussten schnell entfernt werden, sonst hätten sich noch mehr gesunde Bäume in der Nachbarschaft „angesteckt“. Das sind traurige Auswirkungen des[mehr]
beruflichen Gymnasiums oder wenn Sie von Klasse 9 nach 10 auf der Gemeinschaftsschule auf Niveau M oder E hätten versetzt werden können die vorstehenden Regelungen gelten auch, wenn Sie die entsprechenden Bildungsgänge[mehr]
können die Ehegatten und Lebenspartner alle Regelungen treffen, die sie auch in einem Einzeltestament hätten treffen wollen. Allerdings können sie auch wechselbezügliche Verfügungen niederschreiben. Das ist[mehr]
die nächsthöhere Klasse aufrücken, sofern sie bzw. er nach der dort maßgeblichen Versetzungsordnung hätte versetzt werden können. Zum Ende des Schuljahres ist der Wechsel auch mit Wiederholung der bereits[mehr]
meine Schwester Saskia als Erben ein." Nach der gesetzlichen Erbfolge hätte Saskia nicht geerbt, denn sie ist Erbin 2. Ordnung. Paul hätte ebenfalls nichts geerbt - es sei denn, er wäre Lebenspartner einer[mehr]
von der Annahme der Erbschaft an die Verwaltung für die Gläubiger als Beauftragter zu führen gehabt hätten. Tipp: Wenn Sie ausschließen möchten, mit weiteren unerwarteten Forderungen konfrontiert zu werden[mehr]
Aufhebung der letztwilligen Verfügung einen erbrechtlichen Vorteil erhält, den er sonst nicht bekommen hätte. Wenn Sie eine letztwillige Verfügung anfechten wollen, durch die ein Erbe eingesetzt, ein gesetzlicher[mehr]
der Kündigung Kenntnis genommen hat oder unter gewöhnlichen Umständen von der Kündigung Kenntnis hätte nehmen können. Unter Abwesenden ist das grundsätzlich dann der Fall, wenn das Kündigungsschreiben[mehr]
ht entfallen. Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin erhalten die Vergütung, welche sie bekommen hätten, wenn sie nicht arbeitsunfähig geworden wären. Überstunden werden in der Regel nicht zu berücksichtigt[mehr]
Ausnahmefällen (wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von sechs oder zwölf Wochen ohnehin geendet hätte beziehungsweise nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Umständen eine besondere Härte[mehr]