Untermenü
Inhaltsbereich
Hochschulzugang über eine schulische Qualifikation und eine Aufbauprüfung beantragen (Deltaprüfung)
Diese Aufbauprüfung ermöglicht, das Delta zwischen Schulabschluss und Studienwunsch zu überbrücken.
Die Prüfung ist ein Test Ihrer Studierfähigkeit, der kein spezifisches Fachwissen voraussetzt und in fünf Bereiche aufgeteilt ist.
Voraussetzungen
- in Baden-Württemberg anerkannte Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife
- ein angestrebtes Bachelorstudium, zu dem die erworbene Hochschulreife nicht berechtigt
Verfahrensablauf
Sie müssen sich elektronisch anmelden. Nur in bestimmten Ausnahmefällen können Sie sich schriftlich oder persönlich anmelden.
Wenden Sie sich für Einzelheiten zum Prüfungstermin, Inhalt der Prüfung sowie Modalitäten der Anmeldung an die zuständige Stelle.
Achtung: Die zuständige Stelle prüft nicht, ob Ihre vorhandenen Zeugnisse tatsächlich den Anforderungen an eine fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife entsprechen. Das wird erst bei der Bewerbung auf einen Studienplatz an der jeweiligen Hochschule überprüft. Eine bestandene Deltaprüfung allein ist für eine Bewerbung auf einen Studienplatz nicht ausreichend.
Fristen
Die Deltaprüfung findet einmal im Jahr statt. Der genaue Termin wird im Januar festgelegt. Im Jahr 2021 findet die Prüfung voraussichtlich im Mai statt.
Informieren Sie sich frühzeitig auf der Internetseite der Universität Mannheim.
Unterlagen
Informieren Sie sich frühzeitig auf der Internetseite der Universität Mannheim.
Kosten
Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 200,00. Sie müssen sie bei der Anmeldung zahlen.
Bearbeitungsdauer
vier bis sechs Wochen nach der Prüfung
Sonstiges
Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten für das Studium nach der Deltaprüfung erhalten Sie direkt bei der Hochschule, an der Sie sich nach Bestehen der Deltaprüfung bewerben möchten.
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
die Universität Mannheim
Vertiefende Informationen
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministeriumhat dessen ausführliche Fassung am 10.11.2020 freigegeben.