Dienstleistungen: Gemeinde Heuweiler

Seitenbereiche

Schließzeiten Bürgerbüro während Pfingstferien

Das Bürgerbüro Heuweiler bleibt in den Pfingstferien von Montag, den 26. Mai 2026 bis Freitag, den 05. Juni 2026 geschlossen.


Gerne bearbeiten wir alle Anliegen für Heuweiler wie gewohnt im Bürgerbüro Gundelfingen.

Bitte beachten Sie, dass auch das Bürgerbüro Gundelfingen am Brückentag, Freitag, den 05.06.2026 geschlossen bleibt.

 

Kontakt

Telefonnummer: +49 761-5911-211

gemeinde(@)gundelfingen.de

Ihr Team des Bürgerbüros

 
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Bannerbild

Untermenü

Inhaltsbereich

Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen

Als Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf zwei zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen und notwendige Behandlungen. Mindestens einmal im Jahr sollten Sie zu einer Vorsorgeuntersuchung gehen.

Bei einer privaten Krankenversicherung oder einer privaten Zusatzversicherung wird jeder Vertrag individuell verhandelt. Daher sollten Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung erkundigen, welche Leistungen sie übernimmt.

Durch die zahnärztliche Betreuung sollen mögliche Gefahren für Ihre Zähne und Kiefer abgewendet und Gesundheitsstörungen rechtzeitig behandelt werden.

Voraussetzungen

Sie leben in Deutschland und sind gesetzlich oder privat krankenversichert.

Verfahrensablauf

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, trägt der Arzt oder die Ärztin alle Vorsorgeuntersuchungen in ein Bonusheft ein. Das Bonusheft erhalten Sie in der Zahnarztpraxis. Sie sollten es gut aufbewahren und gemeinsam mit Ihrer Versichertenkarte zu jeder Untersuchung mitbringen. Wenn Sie anhand des Bonusheftes nachweisen können, dass Sie in jedem Kalenderjahr mindestens einmal bei der Vorsorgeuntersuchung waren, zahlt Ihre Krankenkasse mehr für Ihren später möglicherweise erforderlichen Zahnersatz.

Fristen

keine

Unterlagen

  • Versichertenkarte
  • Bonusheft

Kosten

Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten von zwei Vorsorgeuntersuchungen pro Jahr beziehungsweise einmal je Kalenderhalbjahr. Zwischen den Untersuchungen müssen mindestens vier Monate liegen.

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V):

  • § 28 Zahnärztliche Versorgung

Zuständigkeit

ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin Ihrer Wahl

Freigabevermerk

21.04.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg