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Bekanntmachungssatzung
Hier (PDF-Dokument, 617,08 KB, 21.09.2021) finden Sie die Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Heuweiler
„Gebührensatzung des Gutachterausschusses Breisgau-Nord Hochschwarzwald"
icon.crdate05.05.2022
Die öffentlich rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Kirchzarten und den abgebenden Gemeinden Breitnau, Buchenbach, Eisenbach (Hochschwarzwald), Feldberg, Friedenweiler, Glottertal, Gundelfingen, Heuweiler, Hinterzarten, Lenzkirch, Oberried, Schluchsee, St. Märgen, St. Peter, Stegen sowie den abgebenden Städten Löffingen und Titisee-Neustadt wurde am 08.10.2021 unterzeichnet. Mit dieser übertrugen die abgegebenen Gemeinden und Städte die Aufgaben nach §§ 192 bis 197 BauGB i.V.m. der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) an die Gemeinde Kirchzarten. In § 5 Abs. 1 der öffentlich rechtlichen Vereinbarung ist geregelt, das die Gemeinde Kirchzarten im Rahmen der übertragenen Aufgaben Satzungen erlassen kann. In der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Kirchzarten am 17.03.2022 wurde folgende Gebührensatzung für den Gutachterausschuss Breisgau-Nord Hochschwarzwald (Gutachterausschussgebührensatzung) beschlossen.„
Die öffentlich rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Kirchzarten und den abgebenden Gemeinden Breitnau, Buchenbach, Eisenbach (Hochschwarzwald), Feldberg, Friedenweiler, Glottertal, Gundelfingen, Heuweiler, Hinterzarten, Lenzkirch, Oberried, Schluchsee, St. Märgen, St. Peter, Stegen sowie den abgebenden Städten Löffingen und Titisee-Neustadt wurde am 08.10.2021 unterzeichnet.
Mit dieser übertrugen die abgegebenen Gemeinden und Städte die Aufgaben nach §§ 192 bis 197 BauGB i.V.m. der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) an die Gemeinde Kirchzarten.
In § 5 Abs. 1 der öffentlich rechtlichen Vereinbarung ist geregelt, das die Gemeinde Kirchzarten im Rahmen der übertragenen Aufgaben Satzungen erlassen kann. In der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Kirchzarten am 17.03.2022 wurde folgende Gebührensatzung für den Gutachterausschuss Breisgau-Nord Hochschwarzwald (Gutachterausschussgebührensatzung (PDF-Dokument, 3,27 MB, 03.05.2022)) beschlossen.„