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ges und überwachungsbedürftiges Gewerbe. Ihr Gewerbe ist erlaubnispflichtig und darf erst nach Erteilung einer Genehmigung (Konzession) ausgeübt werden. Bevor Sie Ihr Gewerbe anmelden, sollten Sie Ihre[mehr]
betrieben wird) Marktgewerbe (Gewerbe, das auf Märkten betrieben wird) Diese Gewerbearten werden unterteilt in erlaubnisfreies, erlaubnispflichtiges und überwachungsbedürftiges Gewerbe. Überwachungsbedürftige[mehr]
Entleiher aufgrund der vertraglichen Verpflichtung seines Arbeitgebers tätig. Es sind somit drei Beteiligte erforderlich: das überlassende ("Zeitarbeits"-)Unternehmen als Verleiher und Arbeitgeber der L[mehr]
Vertretung berechtigten oder zur Geschäftsführung befugten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern erteilt.Es können mehrere Gesellschafterinnen oder Gesellschafter zur Geschäftsführung befugt sein. Dann müssen[mehr]
den Meisterinnen und Meistern oder den anderen Beschäftigten zur Nachfolge eignet. Diese haben den Vorteil, die Besonderheiten des Unternehmens bereits zu kennen. Die notwendigen Kenntnisse und Führungsqualitäten[mehr]
werden Informationen über tatsächliche und rechtliche Verhältnisse der Unternehmen (z.B. Sitz, teilweise Inhaberschaft, eventuelle Haftungsbeschränkungen). Es soll Rechtssicherheit schaffen und ist öffentlich[mehr]
tion vorweisen. Bis zum Alter von 25 Jahren können Sie beitragsfrei in der Krankenkasse eines Elternteils mitversichert sein. Das gilt auch - allerdings ohne eine Altersgrenze - für eine Mitversicherung[mehr]
Standortplanung örtliche Lage der Räumlichkeiten (vor allem bei Einzelhandelsbetrieben) Vor- und Nachteile des Standorts Personalplanung Anzahl der Beschäftigten Qualifikation und Entlohnung Finanzierung[mehr]
die begründete Annahme besteht, dass ohne Information über das beanstandete Erzeugnis erhebliche Nachteile für redliche Hersteller oder Vertreiber gleichartiger Erzeugnisse nicht vermieden werden können[mehr]
Arbeitnehmer Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Elterngeld, Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit oder ausländische Einkünfte von mehr als EUR 410,00 bezogen. Sie haben neben Ihrem Arbeitslohn[mehr]