Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein. Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Sie sind ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen, Anbieter des gebündelten Bedarfsverkehrs nach dem Personen-beförderungsgesetz oder Carsharing-Unternehmen und setzen neue, erstzugelassene vollelektrische[mehr]
Für den Bau von Rettungswachen, wovon neben den Neubauten auch Um- und Erweiterungsbauten, sowie Sanierungen umfasst sind, können die nachfolgenden Hilfsorganisationen Fördermittel beantragen. Der Ret[mehr]
rung und Aufrechterhaltung von Quartiersstrukturen. Die Förderung erfolgt durch Darlehen sowie teilweise durch Zuschüsse. Die Darlehen sind zeitlich begrenzt und zinslos. Eine Kombination mit Zuwendungen[mehr]
Die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ ist gesetzlich geschützt. Die Berufsbezeichnung „Ingenieurin" oder „Ingenieur" dürfen Sie nur führen, wenn Sie in Deutschland ein entsprechendes St[mehr]
Sie haben einen ausländischen Führerschein und verlegen Ihren Wohnsitz längerfristig nach Deutschland? Sie wohnen wegen persönlicher und/oder beruflicher Bindungen an mindestens 185 Tagen im Jahr in D[mehr]
Führerscheine zum Fahren von Lastkraftwagen der Klassen C1 und C1E, die bis zum 27. Dezember 2016 erteilt wurden, gelten bis Sie 50 Jahre alt sind. Danach können sie um jeweils fünf Jahre verlängert werden[mehr]
schon vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen. Sie können die Fahrschulausbildung ein Jahr eher beginnen und erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung[mehr]
unbefristet erteilt: A, A1, A2, AM, B, BE, L und T Die Fahrerlaubnis für folgende Klassen ist auf fünf Jahre befristet: C1, C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E Bis zum 27. Dezember 2016 erteilte Führerscheine [...] bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Danach werden sie auf Antrag jeweils auf fünf Jahre befristet erteilt. Für manche Klassen müssen Sie nachweisen, dass Sie die "besonderen Anforderungen" wie beispielsweise[mehr]
Sie können Ihren alten Führerschein in einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein") umtauschen. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umg[mehr]
Hat sich Ihr Name geändert, können Sie Ihren alten Führerschein umtauschen. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nicht. Behalten Sie Ihren alten Führerschein, müssen Sie sich bei Kontrollen durch Ihren P[mehr]