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Grundstückseigentümerin oder einer berechtigten Person für das Gelände. Sie brauchen keine Erlaubnis für eine Außenlandung, wenn Sie bei Ihrem Luftfahrzeug den Ort der Landung nicht vorhersehen können oder wenn [...] Erlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde und der Grundstückseigentümer oder einer berechtigten Person für das Gelände. Außerdem benötigen Sie eine Erlaubnis für Starts und Landungen auf Flugplätzen: [...] wenn Sie unerwartet landen müssen aus Gründen der Sicherheit oder um zu helfen, wenn eine andere Person in Gefahr ist bei Überlandflügen von Segelflugzeugen Hängegleitern Gleitschirmen bemannten Heiß-[mehr]
Wenn Sie eine Luftfahrtveranstaltung ausrichten wollen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Luftfahrtveranstaltungen sind öffentliche Veranstaltungen, Wettbewerbe oder Schauvorstellungen, an denen L[mehr]
das heißt mit "eingeschränkter Fachkunde" - erfolgt. Wenn Sie als Arbeitgeber erstmals in Ihrem Betrieb mit Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten der Kategorie P1 umgehen lassen, müssen Sie dies schriftlich[mehr]
Wenn eine Person aus Ihrem Umfeld plötzlich verschwunden ist und Sie befürchten, dass ihr etwas passiert sein könnte, können Sie bei der Polizei eine Vermisstenanzeige aufgeben.[mehr]
anerkannten Ausbildungsstätte ist ein Antrag auf Anerkennung bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu stellen; wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine behördliche Anerkennung. Achtung: [...] Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung anbieten. Dafür muss Ihr Betrieb eine nach Landesrecht anerkannte Ausbildungsstätte sein. Für den Status einer behördlichen anerkannten[mehr]
Sie möchten Ihr Grundstück bebauen? Oder Sie benötigen aus anderen Gründen eine genaue Feststellung der Grundstücksgrenzen? Dann müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessu[mehr]
Wenn Sie pflegebedürftig sind und die Kosten für die Pflege nicht selbst tragen können, auch nicht mithilfe der Pflegeversicherung, kann für Sie ein Anspruch auf "Hilfe zur Pflege" bestehen Leistungen[mehr]
Die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Architektin", "Innenarchitekt" oder "Innenarchitektin", "Landschaftsarchitekt" oder "Landschaftsarchitektin" sowie "Stadtplaner" oder "Stadtplanerin" dürfen Sie[mehr]
utz. In besondern Fällen können Sie als Arbeitgeber ausnahmsweise mit Zustimmung der zuständigen Stelle (KVJS Dezernat 3: Elternzeit/Pflegezeit) das Arbeitsverhältnis kündigen.[mehr]
Sie haben ein Design für ein Produkt entwickelt und möchten es gegen unerlaubte Verwendung durch Dritte schützen lassen? Dann können Sie dafür die Eintragung in das Geschmacksmusterregister beantragen[mehr]