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entgegenstehen und überwiegen. Sie werden von einer Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle unterstützt. Auch Ihre Akten beim Standesamt können Sie einsehen. Die Aufzeichnungen und Unterlagen über jede [...] Als adoptierte Person können Sie Einsicht in Ihre Vermittlungsakte nehmen, um Auskunft über Ihre Herkunft und Lebensgeschichte zu erhalten. Dies gilt nur, wenn nicht Interessen anderer Betroffener, vor[mehr]
Wenn Sie ein ausländisches Kind adoptiert haben, können Sie die Beurkundung im Geburtenregister in Deutschland beantragen, sofern das Kind durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt h[mehr]
Haben Sie im Ausland ein Kind adoptiert? Sollte diese Adoption nur schwache Wirkungen haben, können Sie diese in Deutschland in eine Adoption mit starken Wirkungen umwandeln lassen. Viele Staaten kenn[mehr]
Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens vor dem Familiengericht erfolgt automatisch die Beurkundung im Geburtenregister. Wenn Sie neue Geburtsurkunden beziehungsweise neue beglaubigte Ausdrucke aus dem[mehr]
Annehmenden, nicht aber Neffen oder Nichten von dessen Geschwistern. Sie als annehmende Person sind der angenommenen Person und ihren Kindern also vorrangig vor deren leiblichen Verwandten zum Unterhalt verpflichtet[mehr]
Wenn Sie ein minderjähriges Kind adoptieren möchten, nehmen Sie es zuvor in Adoptionspflege. Diese Vorbereitungszeit soll die Prognose erleichtern, ob ein Eltern-Kind-Verhältnis entstehen wird. Die Ad[mehr]
Widerspruch brauchen Sie nicht begründen. Die Meldebehörde muss Sie schon bei der Anmeldung auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Außerdem informiert die Behörde Sie über Ihr Widerspruchsrecht einmal jährlich[mehr]
ungen). Informieren Sie Ihren Arbeitgeber und alle Stellen, von denen Sie Zahlungen erwarten, über die neue Bankverbindung und teilen Sie den Stellen, bei denen Sie Daueraufträge und Einzugsermächtigungen [...] In diesem Kapitel finden Sie Informationen darüber, welchen Behörden und Stellen Sie Ihre neue Adresse bekannt geben müssen. Gesetzlich vorgeschrieben sind die Adressänderungen in Ihren Ausweisdokumenten [...] Bundesagentur für Arbeit hat für diesen Fall im Internet das Formular " Veränderungsmitteilung " eingestellt. Sie können es elektronisch ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an die Familienkasse senden[mehr]
der für Sie zuständigen eID-Karte-Behörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen. Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie die Adressänderung in der eID-Karte-Behörde an Ihrem aktuellen Wohnort vornehmen[mehr]