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Bei der Übernahme einer bestehenden Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind Sie als neue Betreiberin oder neuer Betreiber der Anlage verpflichtet, diesen Betreiberwechsel unverzüglich be[mehr]
Personen, Stellen oder Überwachungsgemeinschaften können auf Antrag als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) für Bauprodukte anerkannt werden. Die Anerkennung ist möglich als: [mehr]
Der "orangefarbene Parkausweis" ist neben dem "blauen Parkausweis" eine weitere Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen. Er gilt deutschlandweit. Besitzen Sie einen "orangef[mehr]
Zur Ausübung eines handwerklichen Gewerbes in Deutschland müssen Sie sich nach den Rechtsvorschriften der Handwerksordnung (HwO) richten. Welche Berufe zum Handwerk beziehungsweise zum handwerksähnlic[mehr]
Bildungszeit ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Qualifizierung für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten, zur beruflichen Weiterbildung oder zur politischen Weiterbildung. Bildungsmaßnahme[mehr]
Wenn Sie als Privatperson im nicht gewerblichen Bereich mit erlaubnispflichtigen, explosionsgefährlichen Stoffen umgehen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz. Diese beantra[mehr]
Sie sind ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen, Anbieter des gebündelten Bedarfsverkehrs nach dem Personen-beförderungsgesetz oder Carsharing-Unternehmen und setzen neue, erstzugelassene vollelektrische[mehr]
Wenn Sie eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen neu errichten oder wesentlich ändern wollen oder Maßnahmen ergreifen wollen, die eine Änderung der Gefährdungsstufe zur Folge haben, müss[mehr]
Wenn Sie Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken gewerblich betreiben wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behör[mehr]
Bestimmte Emissionen und Immissionen von Lärm, Erschütterungen und Luftschadstoffen dürfen nur sachverständige Stellen ermitteln, z.B. Ingenieurbüros oder Messinstitute. Gleiches gilt für die Überprüf[mehr]