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Als Ehepaar können Sie Ihre bisherigen Namen beibehalten oder einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Das kann entweder der Geburtsname oder der tatsächlich geführte Name einer der Eheleute sein.[mehr]
Die Erlaubnis gilt ausschließlich für die Person, die sie erhalten hat, und für die in der Erlaubnisurkunde bezeichneten Räume. Die Erlaubnis verpflichtet Sie dazu, die Apotheke persönlich in eigener [mehr]
Mehrere Ausbildungsbetriebe können sich zu einem Ausbildungsverbund zusammenschließen. Innerhalb eines solchen Verbunds gibt es den Stammbetrieb und den oder die Partnerbetriebe. Stammbetrieb ist der [mehr]