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Gegenständen besitzen und ein Feuerwerk abbrennen möchten, dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Feuerwerke der Kategorie F2 sind im Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember anzuzeigen[mehr]
Verbindung mit dem Anhang zu § 50 Abs. 1 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg verfahrensfrei erstellt werden dürfen, freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3 sonstigen Anlagen, die keine Gebäude[mehr]
erbringen und eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung, ein mindestens einjähriges Praktikum oder ein freiwillig abgeleistetes soziales oder ökologisches Jahr, den Wehr- oder Wehrersatzdienst[mehr]