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Der Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung, einer Röntgeneinrichtung oder eines Störstrahlers muss je nach Fall angezeigt oder die Genehmigung für den Betrieb beantragt werden. Auch [...] Auch der Umgang mit radioaktiven Stoffen bedarf unter bestimmten Voraussetzungen einer Genehmigung. Wird später der angezeigte oder genehmigte Betrieb oder der genehmigte Umgang mit radioaktiven Stoffen beendet [...] der zuständigen Behörde für Strahlenschutz schnellstmöglich mitzuteilen. Es kann verschiedene Gründe für die Beendigung des Betriebs oder des Umgangs geben, wie zum Beispiel der Verkauf oder die Entsorgung[mehr]
er Beendigung des Studiums die Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines dem Studium angemessenen Arbeitsplatzes bis zu 18 Monate verlängert. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt während dieses Zeitraums zur [...] Berücksichtigung der Eigenart des Ausbildungsganges notwendig ist, also einen Teil der Ausbildung darstellt.[mehr]
Kindergeld, Kinderfreibeträge und die Familienkrankenversicherung. Deshalb müssen Sie die zuständigen Behörden, gegebenenfalls Ihre Arbeitgeber und Ihre Krankenkasse über das Ende Ihres Studiums informieren[mehr]
Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben. Die Beendigung des Betriebs kann beispielsweise der Verkauf oder die Entsorgung der Röntgeneinrichtung sein. In jedem Fall müssen Sie die zuständige Behörde [...] Möchten Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz schnellstmöglich mitteilen. Es kann verschiedene Gründe dafür geben, weshalb Sie[mehr]
Bedarfsgegenstände gelten Kennzeichnungspflichten, wie beispielsweise: Bei Spielzeug muss neben dem Hersteller auch eine Altersbegrenzung angegeben werden, wenn das Spielzeug nicht für Kleinkinder geeignet [...] Anwendung von Bedarfsgegenständen beachten: Verwenden Sie Bedarfsgegenstände immer nur zu den vom Hersteller vorgesehenen Zwecken. Lesen Sie unbedingt die Gebrauchsanweisung und etwaige Sicherheits- und [mehr]
zur zulässigen Bauweise und den überbaubaren Grundstücksflächen. Zum Bebauungsplan gehört eine Begründung. Sie enthält Erklärungen zu den Zielen der Planung sowie den zeichnerischen und textlichen Fes[mehr]
Gebäude auf Ihrem Grundstück zu errichten, sollten Sie bereits vor dem Erwerb des Grundstücks sicherstellen, dass Sie darauf auch wirklich bauen dürfen. Dazu ist eine planungs- und bauordnungsrechtliche [...] mit der Gemeinde, der unteren Baurechtsbehörde und einem Architekten erfolgen, der Ihre ersten Vorstellungen auf deren Realisierbarkeit prüfen kann. Dies gilt auch für die Beurteilung der Baugrundbeschaffenheit [...] außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans, aber innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. In diesem Fall dürfen Sie bauen, sofern die Erschließung des Grundstücks gesichert ist und sich[mehr]
Vereinbarungen auch an einen Dritten übertragen. Sie müssen die beabsichtigte Auslagerung jedoch vorher der zuständigen Aufsichtsbehörde anzeigen. Das Geldwäscherecht enthält Regelbeispiele für die zu schaffenden [...] durch einen (externen) Dritten durchführen lassen, wenn Sie dies vorher der Aufsichtsbehörde angezeigt haben. Die Aufsichtsbehörde kann die Übertragung untersagen, wenn der Dritte nicht die Gewähr dafür bietet [...] Steuerungsmöglichkeiten der Verpflichteten beeinträchtigt werden oder die Aufsicht durch die Aufsichtsbehörde beeinträchtigt wird. Für Sie als Verpflichteter bedeutet dies, dass Sie in Ihrer Anzeige darlegen[mehr]
dort die Karte „Kulturdenkmale“ und navigieren Sie über die „Suche nach Adressen, Orte, Daten“ zu Ihrem Baugrundstück. Sofern dort Kulturdenkmale eingetragen sind, bedarf das Vorhaben womöglich einer [...] dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren. Im Kenntnisgabeverfahren informieren Sie die zuständige Stelle über das Bauvorhaben. Hat niemand etwas dagegen, können Sie nach Ablauf einer Frist damit beginnen [...] öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass die Baurechtsbehörde die erforderlichen Informationen und Unterlagen erhält. Die Bauausführung darf nicht von den[mehr]
Grundstücks, bei genehmigungspflichtigen oder bei verfahrensfreien Bauvorhaben . Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich. Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.[mehr]