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Als Privatperson können Sie im Rahmen des geltenden Landeswohnraumförderungsprogramms eine Förderung für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutzten Wohnraum erhalten. Die Förderung er[mehr]
Unternehmen und Privatpersonen können im Rahmen des geltenden Landeswohnraumförderungsprogramms eine Förderung für folgende Vorhaben speziell für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnr[mehr]
Wohnungseigentümergemeinschaften können eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten: energetische Sanierung altersgerechter Umbau ihres Gebäudebestandes Nutzung erneuerbarer Energien Die Förderung e[mehr]
Unternehmen und Privatpersonen können eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten: Neubau oder Erwerb neuen Mietwohnraums, Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung von Mietwohnraum, Begrün[mehr]
Privatpersonen können im Rahmen des geltenden Landeswohnraumförderungsprogramms eine Förderung erhalten. Dies gilt für: Neubau oder Erwerb neuen Wohnraums, der selbst genutzt wird, Änderungs- und Erwe[mehr]
Unternehmen und Privatpersonen können im Rahmen des geltenden Landeswohnraumförderungsprogramms eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten: energetische Sanierung und/oder altersgerechter Umbau von[mehr]
Wenn Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist. Hauptwohnung ist: wenn Sie verheiratetet sind oder in L [...] benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche [...] und mehrere Nebenwohnungen haben. Wechseln Sie die Hauptwohnung, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde mitteilen.[mehr]
gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen, müssen Sie dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde , die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig [...] Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie ins Ausland umziehen oder eine Ihrer Wohnungen (zum Beispiel eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen. Wenn Sie[mehr]
müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden. Derzeit wird der Onlinedienst elektronische Wohnsitzanmeldung in B[mehr]
Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden. Derzeit wird der Onlinedienst elektronische Wohnsitzanmeldung in B[mehr]