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Ihr Gewerbe ausüben wollen, müssen Sie vor Beginn Ihrer Tätigkeit eine Erlaubnis beantragen. Antragsteller können natürliche und auch juristische Personen sein. Achtung: Sie können Ihr Gewerbe erst dann[mehr]
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kennen. Die notwendigen Kenntnisse und Führungsqualitäten haben sie eventuell schon unter Beweis gestellt. Kennen Sie keine für die Nachfolge geeigneten Personen, können Sie selbst die Initiative ergreifen [...] Nachfolger suchen. Prüfen Sie, ob die möglichen Nachfolgerinnen und Nachfolger das von Ihnen im Vorfeld erstellte Anforderungsprofil erfüllen. Auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden[mehr]