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Visum, um nach Deutschland einzureisen und anschließend eine Aufenthaltserlaubnis zur Au-pair-Beschäftigung. Sie benötigen kein Visum, sondern nur eine Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie aus einem der folgenden [...] Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland Die Aufenthaltserlaubnis für eine Au-pair-Beschäftigung gilt nur für die Mitarbeit im Haushalt der Gastfamilie und die Kinderbetreuung. Nicht erlaubt[mehr]
Mit der Mobiler-ICT-Karte ist es möglich, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die schon Inhaberin oder Inhaber einer ICT-Karte eines anderen EU-Mitgliedsstaates sind, auch langfristig nach Deutschland[mehr]
benötigen sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und müssen sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden, wenn sie im Bundesgebiet wohnen bleiben wollen. Wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis [...] ist aber nicht zwingend erforderlich. Sie müssen den Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen. Familienangehörige, die aufgrund des Abkommens EU-Schweiz ein Aufenthaltsrecht geltend machen, müssen[mehr]
es müssen Sie daher sofort der Ausländerbehörde mitteilen. Studienbegleitende Praktika in einem Betrieb ändern den Aufenthaltszweck nicht. Sie benötigen eine zusätzliche Bewilligung der Ausländerbehörde[mehr]
und möchten in Deutschland arbeiten? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung und zuvor in den meisten Fällen ein nationales Visum zur Einreise nach Deutschland. Ausnahme: [...] Wirtschaftsraums (EWR) sowie für Staatsangehörige der Schweiz. Sie müssen vor der Aufnahme einer Beschäftigung eine Arbeitserlaubnis bei der zuständigen Agentur für Arbeit einholen. Diese Art der Aufentha[mehr]
Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Achtung: Die Beschäftigung dürfen Sie erst aufnehmen, wenn Sie eine entsprechende Arbeitserlaubnis erhalten haben. Die A [...] Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für eine der erworbenen beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung für die Dauer von zwei Jahren, wenn die Voraussetzungen vorliegen.[mehr]
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staates besitzen, benötigen Sie für eine Ausbildung in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken. Mit dieser Erlaubnis[mehr]
Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-St[mehr]
Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten eine Aufenthaltserlaubnis, um zu forschen? Damit dürfen Sie eine Forschungstätigkeit bei der in der Aufnahmevereinbarung bezeichneten For[mehr]
tätig werden? Das ist möglich, wenn Sie über die sonst erforderlichen Erlaubnisse verfügen, die Behörde Ihnen diese zugesagt hat oder Ihr bisheriger Aufenthaltstitel dies schon ermöglicht.[mehr]