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, die Sie als Abfallerzeuger beziehungsweise als Abfallbesitzer brauchen, um die bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle vorgeschriebenen Nachweise führen zu können, kennzeichnet den Ort, an dem der Abfall [...] Tonnen pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel zulässig. Wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer[mehr]
zuständigen Behörde von der Bestätigungspflicht befreit sind. Im privilegierten Verfahren kann mit der Entsorgung unmittelbar nach Übersendung des Sammelentsorgungsnachweises an die zuständige Behörde begonnen [...] Unternehmen, das den Abfall sammelt. Auch im Sammelentsorgungsnachweisverfahren muss die zuständige Behörde in der Regel die Zulässigkeit der Entsorgung vor Beginn der Entsorgung bestätigen. Die Pflicht zur[mehr]
Wenn Sie gefährliche Abfälle verwerten, beseitigen, sammeln oder befördern, unterliegt dies einem abfallrechtlichen Nachweisverfahren. Ausgenommen sind private Haushalte und Kleinmengenerzeuger, die n[mehr]
zuständigen Behörde von der Bestätigungspflicht befreit wurden. Im privilegierten Verfahren kann mit der Entsorgung unmittelbar nach Übersendung des Entsorgungsnachweises an die zuständige Behörde begonnen [...] führen, um bereits die Zulässigkeit der geplanten Art der Entsorgung nachzuweisen. Die zuständige Behörde muss die Zulässigkeit der Entsorgung vor Beginn der Entsorgung bestätigen. Die Pflicht zur Bestätigung[mehr]
dies einem abfallrechtlichen Nachweisverfahren. Verpflichtet hierzu sind die Abfallerzeuger sowie die Besitzer, Beförderer, Sammler und Entsorger gefährlicher Abfälle. Ausgenommen sind private Haushalte und [...] Sammelnachweis eines Beförderers nutzbar ist, weil mehr als 20 Tonnen des Abfalls in dem Jahr an der Anfallstelle entstehen, wird ein behördlich bestätigter Entsorgungsnachweis benötigt.[mehr]
den beabsichtigten Betrieb der zuständigen Behörde anzuzeigen. Bereits bestehende Feuerungsanlagen, die vor dem 20. Dezember 2018 in Betrieb genommen wurden, waren der zuständigen Behörde bis zum 1. Dezember[mehr]
Einhaltung regelmäßig. Wenn Sie die Kontrolle durchführen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen, Sie als Sachverständige oder Sachverständiger zu bestimmen. Die Bestimmung gilt für das[mehr]
Als Hausärztin oder Hausarzt erhalten Sie bis zu EUR 30.000 Landesförderung. Dies gilt, wenn Sie sich in Baden-Württemberg in einer ländlichen Gemeinde niederlassen, deren hausärztliche Versorgung nic[mehr]