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durch die Führerscheinstelle entzogen? Sie möchten wieder ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen? Dann benötigen Sie einen neuerteilten Führerschein. Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Karte[mehr]
sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen lassen. Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft aber nur das Führers[mehr]
in einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein") umtauschen. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht sein. Die alten Führerscheine[mehr]
erweitert, wird für die neue Klasse eine Probezeit festgesetzt. Achtung: Seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Scheckkartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt nur das Führe[mehr]
Möchten Sie schon vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen. Sie können die Fahrschulausbildung ein Jahr eher beginnen und erhalten nach [mehr]
Hinweis: Mit der Verlängerung erhalten Sie einen neuen Führerschein. Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Scheckkartenformat sind 15 Jahre gültig. Die Frist gilt nur für die Plastikkarte[mehr]
Sie haben einen ausländischen Führerschein und verlegen Ihren Wohnsitz längerfristig nach Deutschland? Sie wohnen wegen persönlicher und/oder beruflicher Bindungen an mindestens 185 Tagen im Jahr in D[mehr]
gewerbsmäßig Fahrgäste befördern, benötigen Sie eine Erlaubnis. Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft aber nur das Führers[mehr]