Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein. Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Für die Wasserversorgung Ihres Grundstückes brauchen Sie einen Wasseranschluss. Dafür ist das örtliche Versorgungsunternehmen zuständig. Meistens ist das die Gemeinde selbst oder ein städtischer Tocht[mehr]
Die Hilfeleistung in Steuersachen oder die Buchführungshilfe ist den Steuerberatern vorbehalten. Hinweis : Unzulässig ist auch die den Rechtsanwälten vorbehaltene Beratung in arbeits- oder sozialversi[mehr]
Wenn Sie eine Privatkrankenanstalt betreiben wollen, brauchen Sie dazu eine gewerberechtliche Erlaubnis. Eine Anstalt im Sinne des Gewerberechts ist eine Einrichtung, die der Heilung und Pflege von Pa[mehr]
Vereine müssen Körperschaftsteuer zahlen. Bei gemeinnützigen Vereinen gilt dies nur für die Einkünfte aus ihren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben. Lassen Sie daher beim Finanzamt prüfen, ob Ihr Vere[mehr]
Apotheken müssen sich an die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten halten. Für die Versorgung mit Arzneimitteln organisiert die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg in folgenden Fällen einen Notdienst: Nachts[mehr]
Ihren Familiennamen und Vornamen können Sie nur in Ausnahmefällen ändern lassen. Hinweis: Namensänderungen von Deutschen durch ausländische Stellen sind in Deutschland unwirksam. Dies gilt nicht, wenn[mehr]
Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen. Durch diese Beiträge finanziert die Gemeinde die Wasserversorgung[mehr]
Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes erhalten. Achtung: Halten Sie sich zu Ausbildungszwecken in Deutschland auf, können Sie keine Niederlassungserlaubnis erhalten[mehr]
Änderung des Gewerbegegenstandes ist nicht nur eine Ummeldung im stehenden Gewerbe, sondern auch im Reisegewerbe erforderlich. Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten [...] verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.[mehr]