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Sie möchten einen bestehenden Gaststättenbetrieb übernehmen, können aber noch nicht alle für die Gaststättenerlaubnis erforderlichen Unterlagen vorlegen? Dann kann Ihnen die Erlaubnisbehörde eine drei[mehr]
wer im stehenden Gewerbe Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft), wenn der Betrieb jedermann [...] Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte aus Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist. Wenn diese [...] Neukonzession, Konzession nach Umbauten oder Erlaubnis für das Führen einer Gaststätte durch eine Stellvertretung.[mehr]
akkreditierten Inspektionsstelle angehören oder die Zertifizierung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle besitzen, benötigen Sie zusätzlich noch die Anerkennung der zuständigen Stelle. Sachverständige [...] gutachterliche Äußerungen und Prüfungen sind akkreditierten Inspektionsstellen vorbehalten. Auskunft darüber erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.[mehr]
Ein Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob die in ihm bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen: das Privatführungszeugnis (N) für private Zwecke, zum[mehr]
und Nordirlands besitzt, ein Führungszeugnis, wird automatisch ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt, welches auch die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates enthält[mehr]
fähigkeit, Orientierungsleistung oder Belastbarkeit erfüllen. Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur die Plastikkarte[mehr]
durch die Führerscheinstelle entzogen? Sie möchten wieder ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen? Dann benötigen Sie einen neuerteilten Führerschein. Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Karte[mehr]
sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen lassen. Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft aber nur das Führers[mehr]
in einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein") umtauschen. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht sein. Die alten Führerscheine[mehr]
erweitert, wird für die neue Klasse eine Probezeit festgesetzt. Achtung: Seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Scheckkartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt nur das Führe[mehr]