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Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich. Für den Erwerb oder Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte. In[mehr]
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, müssen Sie die Zulassungsbehörde schnellst möglich darüber informieren. Sie sind auch nach dem Verkauf noch bei der Zulassungsbehörde als Halterin oder Halter eingetra[mehr]
Wenn Sie eine Baumaßnahme planen, können Sie Ihr Grundstück im Vorfeld durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst untersuchen lassen. Dieser Dienst prüft anhand von Luftaufnahmen, ob Ihr Grundstück frei [mehr]
Die Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Sie können als Privatperson unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft aus der Kaufpreissam[mehr]
Sie wollen ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen oder aus anderen Gründen (zum Beispiel Erbauseinandersetzung, Darlehensaufnahme) den Marktwert einer Immobilie ermitteln lassen. Dafür werd[mehr]
Der "orangefarbene Parkausweis" ist neben dem "blauen Parkausweis" eine weitere Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen. Er gilt deutschlandweit. Besitzen Sie einen "orangef[mehr]
In den Räumen der Landesbibliothek, die frei zugänglich sind, können Sie ohne Anmeldung die Medien nutzen und in den Katalogen recherchieren. Sie benötigen einen Ausweis, wenn Sie: Bücher oder Medien [mehr]
Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich. Den "Kleinen Waffenschein" benötigen Sie, wenn Sie bei sich führen wollen: eine Schreckschusswaffe, eine [mehr]
Mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg können eine Zuwendung erhalten, wenn sie einem Auszubildenden die Fortsetzung der Berufsausbildung ermöglichen, dessen Ausbildungsvertrag aus folgende[mehr]