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Über die Verwendung des Zuschusses können Sie als Eltern frei entscheiden. Er sollte Ihren Kindern zugute kommen. Höhe: 1.700 Euro je Kind Art: Einmaliger Zuschuss, nicht zurückzuzahlen einkommensunab[mehr]
Als Hausärztin oder Hausarzt erhalten Sie bis zu EUR 30.000 Landesförderung. Dies gilt, wenn Sie sich in Baden-Württemberg in einer ländlichen Gemeinde niederlassen, deren hausärztliche Versorgung nic[mehr]