Aktuelles aus Heuweiler: Gemeinde Heuweiler

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Schließzeiten Bürgerbüro während Pfingstferien

  

Das Bürgerbüro Heuweiler bleibt an den beiden Brückentagen 15.05.2026 und 05.06.2026 sowie in den Pfingstferien von Montag, den 26. Mai 2026 bis Freitag, den 05. Juni 2026 geschlossen.


Gerne bearbeiten wir alle Anliegen für Heuweiler wie gewohnt im Bürgerbüro Gundelfingen.

Bitte beachten Sie, dass auch das Bürgerbüro Gundelfingen an beiden Brückentagen geschlossen bleibt.

 

Kontakt

Telefonnummer: +49 761-5911-211

gemeinde(@)gundelfingen.de

Ihr Team des Bürgerbüros

 
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Meldepflicht für Bienenvölker ab 2026 bei der Tierseuchenkasse BW

icon.crdate21.04.2026

Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, zur Meldung verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein

Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, zur
Meldung verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein.
Die Beitragssatzung wurde zum 01.01.2026 geändert und kann in der jeweils geltenden Fassung unter
www.tsk-bw.de/ueber-uns/rechtsgrundlagen/satzungen/
abgerufen werden.


Der Meldestichtag für Bienenvölker weicht von dem Stichtag anderer Tierarten ab und ist der
01. Mai eines jeden Jahres, erstmalig: 01.05.2026.


Zum Meldestichtag ist der tatsächlich gehaltene Bestand an Bienenvölkern anzugeben.
Unvollständige oder zu niedrige Angaben können im Schadensfall zu Leistungskürzungen oder zur Versa-
gung von Leistungen führen.


Die Meldeunterlagen werden rechtzeitig vor dem Meldestichtag an alle bei den Veterinärämtern registrierten
Bienenhalterinnen und Bienenhalter versandt
Tierhalterinnen und Tierhalter, die Bienenvölker halten und bis zum 01.05.2026 keinen Meldebogen erhalten
haben, können diesen bei der Tierseuchenkasse BW anfordern.


Die Meldepflicht begründet sich aus § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbin-
dung mit der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse BW. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht kann mit einem
Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.


Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht sowie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW finden Sie
auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de.
Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de; Internet: www.tsk-bw.de