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Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Gemeinde Heuweiler für das Haushaltsjahr 2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Heuweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25. Februar 2026 gemäß § 79 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat mit Verfügung vom 06. März 2026 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2026 bestätigt. Die geplante Kreditermächtigung in § 2 der Haushaltssatzung in Höhe von 133.000 EUR wurde genehmigt.
Gemäß § 81 Abs. 3 GemO wird die Haushaltssatzung 2026 hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplan 2026 in der Zeit vom 30. März 2026 bis einschließlich 17. April 2026 im Rathaus Gundelfingen, Alte Bundesstraße 31, und im Gemeindehaus Heuweiler, Dorfstraße 21, in den jeweiligen Bürgerbüros während den üblichen Dienststunden zur Einsicht öffentlich ausgelegt ist.
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Heuweiler für das Haushaltsjahr 2026 finden Sie hier.



