Aktuelles aus Heuweiler: Gemeinde Heuweiler

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Letzte Hinweise zur Bundestagswahl am 23.02.2025 in Heuweiler

icon.crdate13.02.2025

Letzte Informationen zur Beantragung des Wahlscheins...

Letzte Informationen zur Beantragung eines Wahlscheins:

 

Die Möglichkeit, für die Bundestagswahl am 23.02.2025 einen Wahlschein (Briefwahl) zu beantra­gen, besteht grundsätzlich nur bis Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr. Nur in Ausnahmefällen können Wahlscheine noch am Wahlsonntag bis 15.00 Uhr beantragt werden. Diese Ausnahmen bestehen nur

 

a)    für Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, unter den Vor­aus­setzungen des § 25 Abs. 2 BWO,

 

b)   für Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, wenn bei plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwie­rigkeiten aufgesucht werden kann.

 

Für diese Fälle ist im Rathaus Heuweiler (Tel. 07666/913450) zu folgenden Zeiten ein Bereitschaftsdienst eingerichtet:

 

Freitag, 21. Februar 2025 von 13.00 bis 15.00 Uhr -

Telefonische Rufbereitschaft über das Rathaus Gundelfingen (0761/5911-211)

 

Samstag, 22. Februar 2025 von 10.00 bis 12.00 Uhr -

Telefonische Rufbereitschaft über das Rathaus Gundelfingen (0761/5911-211)

 

Sonntag, 23. Februar 2025 von 8.00 bis 15.00 Uhr.

 

Der rote Wahlbrief für die Bundestagswahl muss am Wahlsonntag bis zum Ende der Wahlzeit (18.00 Uhr) beim zuständigen Briefwahlausschuss eingegangen sein. Bitte geben Sie die Wahlbriefe deshalb frühzeitig im Rathaus ab.

 

Bitte bringen Sie zum Wählen Ihre Wahlbenachrichtigung und einen Ausweis mit.

 

Ergebnisermittlung und Information über Ergebnisse

 

Die Ergebnisse der Bundestagswahl werden auf der Internetseite der Gemeinde Heuweiler www.heuweiler.de laufend fortgeschrieben und veröffentlicht.

 

Bürgermeisteramt Heuweiler