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Schulen und Kindertageseinrichtungen
Falls Sie mit Ihren Kindern umziehen, sollten Sie daran denken, die Kinder von der Schule beziehungsweise Kindertageseinrichtung abzumelden, wenn durch den Umzug ein Wechsel dieser Einrichtungen notwendig wird.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 12.09.2019 freigegeben.