Lebenslagen: Gemeinde Heuweiler

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Heuweiler
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Untermenü

Inhaltsbereich

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Eine häufige Form von Übergriffen ist die sexuelle Belästigung. Dabei reichen die Formen der Belästigung von anzüglichen Bemerkungen über Anstarren bis zu unerwünschten Berührungen und körperlicher Gewalt.

Wichtig: Verschweigen oder verharmlosen Sie die Belästigungen nicht. Dies könnte sonst als Ermunterung verstanden werden, die Belästigungen fortzusetzen oder sogar noch zu verstärken.

Rat und Hilfe erhalten Sie bei:

  • Notrufeinrichtungen, wie beispielsweise Frauennotruf unter der Rufnummer 08000 116 016
  • Frauenhäusern
  • Gleichstellungsbeauftragten bei den Landratsämtern und Stadtverwaltungen
  • Opferhilfeorganisationen, wie zum Beispiel WEISSER RING e.V.
  • Opferschutzbeauftragten der Polizei
  • jeder Polizeidienststelle oder
  • online auf der Internetseite der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Auch am Arbeitsplatz werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer wieder Opfer sexueller Belästigungen. Besonders Personen in einem Abhängigkeitsverhältnis fühlen sich oft verunsichert und haben Angst vor möglichen Folgen, wie beispielsweise dem Verlust ihres Arbeitsplatzes.

Wenn Sie das Gefühl haben, von Kollegen oder Vorgesetzten belästigt zu werden, sollten Sie sich so schnell wie möglich an eine Vertrauensperson wenden. Das können zum Beispiel sein:

  • eine Kollegin oder ein Kollege,
  • die Beauftragte oder der Beauftragte für Chancengleichheit,
  • der Betriebsrat oder
  • ein Gewerkschaftsmitglied.

Die zuständigen Stellen in Ihrem Unternehmen müssen Ihrer Beschwerde nachgehen. Wenn nötig, müssen sie Maßnahmen gegen weitere Belästigungen treffen. Gleichzeitig dürfen Ihnen keine Nachteile dadurch entstehen, dass Sie sich gegen die Belästigungen wehren. Was in der Theorie so einfach klingt, ist in der Realität oft schwer einzuhalten. Wenn es in Ihrem Unternehmen keine Person gibt, der Sie sich anvertrauen können, haben Sie auch die Möglichkeit, sich an eine kommunale Einrichtung oder Frauenberatungsstelle zu wenden.

Verhalten bei Gewalt und sexuellen Übergriffen in der Öffentlichkeit

  • Versuchen Sie, aggressiv und bedrohlich wirkende Situationen von vorneherein zu vermeiden.
  • Verlassen Sie die Situation so schnell es geht.
  • Machen Sie auf sich aufmerksam, beispielsweise durch lautstarke Hilfe-Rufe.
  • Siezen Sie die angreifende Person.
  • Wehren Sie sich, wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Übergriff kommt.

Freigabevermerk

Stand: 07.07.2023

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg