Lebenslagen: Gemeinde Heuweiler

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Schließzeiten Bürgerbüro während Pfingstferien

  

Das Bürgerbüro Heuweiler bleibt an den beiden Brückentagen 15.05.2026 und 05.06.2026 sowie in den Pfingstferien von Montag, den 26. Mai 2026 bis Freitag, den 05. Juni 2026 geschlossen.


Gerne bearbeiten wir alle Anliegen für Heuweiler wie gewohnt im Bürgerbüro Gundelfingen.

Bitte beachten Sie, dass auch das Bürgerbüro Gundelfingen an beiden Brückentagen geschlossen bleibt.

 

Kontakt

Telefonnummer: +49 761-5911-211

gemeinde(@)gundelfingen.de

Ihr Team des Bürgerbüros

 
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Steuerliche Aspekte

 

Wenn Sie nur einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, müssen Sie keine Gewerbesteuer zahlen.

Als Abgrenzungsmerkmal zur gewerblichen Tätigkeit zählt die persönliche Arbeitsleistung der Freiberuflerin oder des Freiberuflers.

Es ist möglich, sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig zu sein (gemischte Tätigkeit).

Hinweis: In der Regel ist die Abgrenzung schwierig zwischen:

  • Einkünften aus Gewerbebetrieb und
  • Einkünften aus selbständiger Tätigkeit (dazu gehören auch die Einkünfte aus freiberuflichen Tätigkeiten)

Eine genaue Zuordnung ist oft nur im Einzelfall unter genauer Betrachtung Ihrer jeweiligen beruflichen Bildung und Tätigkeitsfelder möglich.

Die für freiberuflich Tätige relevanten Steuerarten können beispielsweise sein:

  • Einkommensteuer
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer

Welche Steuer Sie abführen müssen, wird im Einzelfall aufgrund Ihrer angegebenen Daten durch das Finanzamt Ihrer Betriebsstätte bestimmt. Es legt auch fest, ob Sie Ihre Steuern im Voraus bezahlen müssen.

 

Vertiefende Informationen

   

Freigabevermerk

 

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat ihn am 21.11.2022 freigegeben.