Lebenslagen: Gemeinde Heuweiler

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Schließzeiten Bürgerbüro während Pfingstferien

  

Das Bürgerbüro Heuweiler bleibt an den beiden Brückentagen 15.05.2026 und 05.06.2026 sowie in den Pfingstferien von Montag, den 26. Mai 2026 bis Freitag, den 05. Juni 2026 geschlossen.


Gerne bearbeiten wir alle Anliegen für Heuweiler wie gewohnt im Bürgerbüro Gundelfingen.

Bitte beachten Sie, dass auch das Bürgerbüro Gundelfingen an beiden Brückentagen geschlossen bleibt.

 

Kontakt

Telefonnummer: +49 761-5911-211

gemeinde(@)gundelfingen.de

Ihr Team des Bürgerbüros

 
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Gewerbe anmelden

 

Die Aufnahme Ihres Gewerbes müssen Sie der Gemeinde oder Stadtverwaltung am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte anzeigen. Dies ist notwendig, damit die zuständige Behörde die Ausübung Ihres Gewerbes überwachen und zu statistischen Zwecken Daten erheben kann.

Die zuständige Stelle kann die Fortsetzung des Betriebes untersagen, wenn die Erlaubnis dazu nicht vorliegt oder er auf andere Weise gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt.

Anzeigepflichtig sind bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) diese selbst durch ihren gesetzlichen Vertreter.

Beachten Sie, dass Sie – je nach Rechtsform Ihres Unternehmens – gegebenenfalls unterschiedliche Unterlagen einreichen müssen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung.

Hinweis: Klären Sie mit Ihrer Gemeinde, ob Sie nach der Anmeldung von Amts wegen in das Gewerberegister (falls die Gemeinde eines führt) eingetragen werden oder ob Sie das beantragen müssen.

 

Freigabevermerk

 

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen.