Lebenslagen: Gemeinde Heuweiler

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Bannerbild

Untermenü

Inhaltsbereich

Hilfe in Rechtsangelegenheiten

 

Wer Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens benötigt, aber die erforderlichen finanziellen Mittel nicht aufbringen kann, kann auf Antrag Beratungshilfe erhalten.

Ist die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens erforderlich, weil keine außergerichtliche Einigung zustande gekommen ist, besteht die Möglichkeit, Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe stellt damit das Gegenstück zur Beratungshilfe im gerichtlichen Bereich dar.

Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe kann auf Antrag erhalten, wer die Kosten einer Prozessführung aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann.
Weitere Voraussetzungen sind, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

Hinweis: Zur Rechtsberatung und Rechtsvertretung sind in erster Linie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte berufen. Andere dürfen die Rechtsberatung geschäftsmäßig nur ausüben, wenn ihnen die Erlaubnis dazu erteilt worden ist.

 

Vertiefende Informationen

 

Auf dem Justizportal Baden-Württemberg erhalten Sie unter "Service" weitere Informationen, Formulare und Hinweisblätter.

 

Freigabevermerk

 

14.04.2024 Justizministerium Baden-Württemberg