Untermenü
Inhaltsbereich
Überblick
Wenn Sie eine Straußwirtschaft eröffnen wollen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
In manchen baden-württembergischen Landesteilen werden Straußwirtschaften auch Besenwirtschaften genannt.
Eine Straußwirtschaft betreiben Sie, wenn Sie selbst erzeugten Wein oder Apfelwein ausschenken und in diesem Zusammenhang gegebenenfalls zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten.
Wenn Sie eine Straußwirtschaft nur für die Dauer von vier Monaten im Jahr in höchstens zwei Zeitabschnitten betreiben, ist dies erlaubnisfrei. Sie müssen jedoch den Betrieb der Straußwirtschaft zwei Wochen vor Beginn anzeigen und außerdem das Gewerbe anmelden.
Achtung: Wird die Dauer überschritten oder vertreiben Sie gewerbsmäßig Wein, reicht eine Anzeige der Straußwirtschaft nicht aus. Dann benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis.
Auch während des laufenden Betriebs müssen Sie viele gesetzliche Pflichten erfüllen. Beachten Sie dabei unter anderem die steuerlichen Aspekte.
Vertiefende Informationen
Leistungen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 23.10.2017 freigegeben.