Amtliche Bekanntmachungen: Gemeinde Heuweiler

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Bekanntmachungssatzung

Hier (PDF-Dokument, 617,08 KB, 21.09.2021) finden Sie die Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Heuweiler

Vorstellung der Bewerber zur Bürgermeisterwahl am Dienstag, den 09.05.2023, in der Kirchberghalle Heuweiler

Aktuelles aus Heuweiler, Amtliche Bekanntmachungen, Wahlen
icon.crdate25.04.2023

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung vom Montag, den 24.04.2023, die eingegangenen Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl geprüft und über die Zulassung entschieden. Die zugelassenen Bewerber werden zur Bewerbervorstellung in die Kirchberghalle eingeladen. Die Vorstellungsrunde findet am Dienstag, den 09.05.2023, um 19 Uhr in der Kirchberghalle Heuweiler, Kirchberg 2A, statt. Für die Vorstellungsrunde sind je Bewerber 20 Minuten vorgegeben. Unmittelbar im Anschluss an die persönliche Vorstellung der Bewerber können aus dem Publikum kurze Fragen an die Bewerber gestellt werden, wobei die Frage- und Antwortrunde je Bewerber ebenfalls maximal 20 Minuten in Anspruch nehmen darf. Nach der Frage- und Antwortrunde erfolgt ein Schlusswort des Bewerbers. Zu dieser Bewerbervorstellung laden wir Sie herzlich ein. Bürgermeisteramt / Gemeindewahlausschuss

LOGO Bürgermeisterwahl 2023

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl am 14. Mai 2023

Aktuelles aus Heuweiler, Amtliche Bekanntmachungen, Wahlen
icon.crdate25.04.2023

Nachstehend werden die Bewerber für die Bürgermeisterwahl bekannt gemacht, deren Bewerbung vom Gemeindewahlausschuss zugelassen wurden.

LOGO Bürgermeisterwahl 2023

„Gebührensatzung des Gutachterausschusses Breisgau-Nord Hochschwarzwald"

Amtliche Bekanntmachungen
icon.crdate05.05.2022

Die öffentlich rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Kirchzarten und den abgebenden Gemeinden Breitnau, Buchenbach, Eisenbach (Hochschwarzwald), Feldberg, Friedenweiler, Glottertal, Gundelfingen, Heuweiler, Hinterzarten, Lenzkirch, Oberried, Schluchsee, St. Märgen, St. Peter, Stegen sowie den abgebenden Städten Löffingen und Titisee-Neustadt wurde am 08.10.2021 unterzeichnet. Mit dieser übertrugen die abgegebenen Gemeinden und Städte die Aufgaben nach §§ 192 bis 197 BauGB i.V.m. der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) an die Gemeinde Kirchzarten. In § 5 Abs. 1 der öffentlich rechtlichen Vereinbarung ist geregelt, das die Gemeinde Kirchzarten im Rahmen der übertragenen Aufgaben Satzungen erlassen kann. In der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Kirchzarten am 17.03.2022 wurde folgende Gebührensatzung für den Gutachterausschuss Breisgau-Nord Hochschwarzwald (Gutachterausschussgebührensatzung) beschlossen.„

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Richtwerttabelle über die Bodenrichtwerte für Heuweiler

Amtliche Bekanntmachungen
icon.crdate28.10.2021

Nach § 196 Baugesetzbuch (BauGB) in der geltenden Fassung in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung für Baden-Württemberg vom 26.09.2017 die Bodenrichtwerte für Heuweiler zum Stichtag 31.12.2020 ermittelt.

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öffentlich rechtliche Vereinbarung inkl. der Genehmigung für den Gutachterausschuss Breisgau-Nord Hochschwarzwald

Amtliche Bekanntmachungen
icon.crdate28.10.2021

Hier finden Sie die öffentlich rechtliche Vereinbarung und die Genehmigung für den Gutaschterausschuss Breisgau-Nord-Hochschwarzwald

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay